Greening und Zwischenfrüchte

8. 11. 2018
Zwischenfrüchte stellen seit dem Jahre 2015 einen jener Wege dar, welche die Durchsetzung des sog. Greenings gewährleisten. Greening ist eine der Bedingungen für die Leistung der Direktzahlungen. Zur Erfüllung der Vorgaben im Rahmen des Greenings wählen die Landwir-te aus dem breiten Portfolio der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Im Falle der Wahl von Flächen mit Zwischenfrüchten ist die Aussaat von Zwischenfruchtgemischen erforderlich.
Greening und Zwischenfrüchte

Zwischenfrüchte stellen seit dem Jahre 2015 einen jener Wege dar, welche die Durchsetzung des sog. Greenings gewährleisten. Greening ist eine der Bedingungen für die Leistung der Direktzahlungen. Zur Erfüllung der Vorgaben im Rahmen des Greenings wählen die Landwirte aus dem breiten Portfolio der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Im Falle der Wahl von Flächen mit Zwischenfrüchten ist die Aussaat von Zwischenfruchtgemischen erforderlich.

Die Liste der empfohlenen Zwischenfrüchte umfasst zahlreiche Arten, die sich durch unterschiedliche biologische Eigenschaften auszeichnen. In der Feldversuchsstation in Žabčice wurden in den Jahren 2006-2018 einige Arten aus der erwähnten Liste geprüft. Nach unseren Ergebnissen unter trockenen Bedingungen ist zu empfehlen, Weißen Senf, Ölrettich, Rainfarn-Phazelie, Echten Buchweizen, Erbsen und den weniger bekannten Abessinischen Meerkohl (Crambe) zu wählen.

In den letzten beiden Jahren wurden die Zwischenfrüchte früher zur Aussaat gebracht, und zwar bereits Ende Juli. In diesem Jahr gab es nach einem Zeitraum praktisch ohne Niederschläge erst im September ergiebigere Niederschläge, und dennoch betrug die Biomasseproduktion von Rainfarn-Phazelie, Weißen Senf und Echtem Buchweizen allgemein im Durchschnitt mehr als 3/ t/ha im trockenen Zustand. In Žabčice testen wir nunmehr auch Gemische der angeführten Zwischenfrüchte. Für den effizienten Anbau der Zwischenfruchtgemische sind die biologischen Eigenschaften der einzelnen Arten der Zwischenfrüchte wichtig., vor allem ihre Wachstumsdynamik, was für die Festlegung der Aussaat der verschiedenen Arten der Zwischenfrüchte im Gemisch ausschlaggebend ist.

Eine weitere Bedingung sind die zeitlich abgegrenzten Termine der Pflege der Zwischenfrüchte gemäß der gültigen Legislative. Die Sommervariante wird spätestens am 31. Juli gesät und auf dem Feld bis zum 24. September belassen. Die Wintersaatvariante wird bis zu, 6. September gesät und muss bis zum 31. Oktober auf dem Feld verbleiben. Im Falle der Wahl des Aussaattermins Mitte September liegt der Rückgang des Trockenmasseertrages der Zwischenfrüchte zwischen 66 % bis 90 %. In Abhängigkeit von der Art der Zwischenfrucht. Die weiteren, in Betracht kommenden Zwischenfrüchte – Waldstaudenroggen (auch Johannisroggen genannt), Rispenhirse, Futtermalve, Kanariengras, Färberdistel – sind unter trockenen Bedingungen aufgrund der geringen Biomasseproduktion weniger geeignet. Aus diesem Grunde sind sie nicht in der Lage, die Hauptziele des Zwischenfruchtanbaus – Anreicherung des Bodens mit organischer Masse, Verbesserung der Bodeneigenschaften und Reduzierung der Bodenerosion – effizient zu erfüllen.

Brno, 5. 11. 2018

Dipl.-Ing. Martina Handlířová
Institut für Agrosysteme und Bioklimatologie
Mendel-Universität in Brno

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.